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   BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14   

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BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14 (https://dejure.org/2017,38827)
BVerfG, Entscheidung vom 30.08.2017 - 1 BvR 776/14 (https://dejure.org/2017,38827)
BVerfG, Entscheidung vom 30. August 2017 - 1 BvR 776/14 (https://dejure.org/2017,38827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung der Rüge eines Gehörsverstoßes in einer zivilprozessualen Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung der Rüge eines Gehörsverstoßes in einer zivilprozessualen Nichtzulassungsbeschwerde - unzureichende Substantiierung einer in der Nichtbeiziehung von Krankenakten im Zivilprozess ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung der Rüge eines Gehörsverstoßes in einer zivilprozessualen Nichtzulassungsbeschwerde - unzureichende Substantiierung einer in der Nichtbeiziehung von Krankenakten im Zivilprozess ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung der Rüge eines Gehörsverstoßes in einer zivilprozessualen Nichtzulassungsbeschwerde - unzureichende Substantiierung einer in der Nichtbeiziehung von Krankenakten im Zivilprozess ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 40, 276 ) beruht auf der Erwägung, dass dem Betroffenen aus rechtsstaatlichen Gründen eine sachgemäße Verteidigung seiner Rechte ermöglicht werden muss.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14
    Danach reicht es nicht aus, dass der Beschwerdeführer den fachgerichtlichen Rechtsweg lediglich formell erschöpft hat; er muss vielmehr darüber hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; BVerfGK 19, 467 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14
    Die Voraussetzungen für eine Annahme liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14
    Das Maß, in dem Tatsachen offengelegt werden müssen, damit ein Gutachten im Prozess verwertet werden darf, lässt sich ebenso wenig generell festlegen, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerfGE 91, 176 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 1997 - 1 BvR 587/95 -, NJW 1997, S. 1909).
  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14
    Danach reicht es nicht aus, dass der Beschwerdeführer den fachgerichtlichen Rechtsweg lediglich formell erschöpft hat; er muss vielmehr darüber hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; BVerfGK 19, 467 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 40, 276 ) beruht auf der Erwägung, dass dem Betroffenen aus rechtsstaatlichen Gründen eine sachgemäße Verteidigung seiner Rechte ermöglicht werden muss.
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14
    Danach reicht es nicht aus, dass der Beschwerdeführer den fachgerichtlichen Rechtsweg lediglich formell erschöpft hat; er muss vielmehr darüber hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; BVerfGK 19, 467 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14
    Danach reicht es nicht aus, dass der Beschwerdeführer den fachgerichtlichen Rechtsweg lediglich formell erschöpft hat; er muss vielmehr darüber hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; BVerfGK 19, 467 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14
    Dieser Gesichtspunkt lässt sich nicht auf eine den Rechtsweg abschließende Gerichtsentscheidung übertragen (BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch die nicht

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14
    Das Maß, in dem Tatsachen offengelegt werden müssen, damit ein Gutachten im Prozess verwertet werden darf, lässt sich ebenso wenig generell festlegen, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerfGE 91, 176 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 1997 - 1 BvR 587/95 -, NJW 1997, S. 1909).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 3 Wx 436/99

    Anspruchd es Beteiligten auf Einsicht in die Krankenakte im Erbscheinsverfahren

  • OLG Oldenburg, 23.05.1995 - 5 U 20/95

    Pflicht des Gerichts zur Vorabbeurteilung anhand aller Krankenunterlagen

  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Dies folgt aus rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl BVerfG Urteil vom 16.1.1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32, 44 f; BVerfG Beschluss vom 28.2.1979 - 2 BvR 84/79 - BVerfGE 50, 287, 290; BVerfG Beschluss vom 30.8.2017 - 1 BvR 776/14 - juris RdNr 27).
  • BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen

    Die Frage muss durch das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden (vgl. für den Zivilprozess BVerfGE 91, 176 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2017 - 1 BvR 776/14 -, Rn. 23).
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 39/21 R

    Anspruch auf Erstattung von Kosten des Vorverfahrens Keine Beeinflussung der

    Dies folgt aus rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl BVerfG Urteil vom 16.1.1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32, 44 f; BVerfG Beschluss vom 28.2.1979 - 2 BvR 84/79 - BVerfGE 50, 287, 290; BVerfG Beschluss vom 30.8.2017 - 1 BvR 776/14 - juris RdNr 27).
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 22/21 R

    Anspruch auf Erstattung von Kosten des Vorverfahrens Keine Beeinflussung der

    Dies folgt aus rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl BVerfG Urteil vom 16.1.1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32, 44 f; BVerfG Beschluss vom 28.2.1979 - 2 BvR 84/79 - BVerfGE 50, 287, 290; BVerfG Beschluss vom 30.8.2017 - 1 BvR 776/14 - juris RdNr 27).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 73/20

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung

    Dieser Beschluss unterliegt keinem Begründungserfordernis, weil er mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angegriffen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 BvR 776/14, juris Rn. 27).
  • BGH, 28.11.2019 - I ZR 35/19

    Rechtsstreit um Honorar für Fotoaufnahmen für zwei Kochbücher; Anpassung eines

    Ein Sachverständiger muss die Befundtatsachen jedenfalls insoweit offenlegen, als er seine sachverständige Beurteilung hierauf stützt, damit diese von den Verfahrensbeteiligten nachvollzogen und hinterfragt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 BvR 776/14, juris Rn. 22; BGH, Urteil vom 12. November 1991 - KZR 18/90, BGHZ 116, 47, 58 [juris Rn. 32] - Amtsanzeiger; Beschluss vom 17. August 2011 - V ZB 128/11, NJW-RR 2011, 1459 Rn. 18; BeckOK.ZPO/Scheuch, 34. Edition [Stand: 1. September 2019], § 404a Rn. 10).

    Der Zugang der Parteien zu den Befundtatsachen, auf deren Feststellung ein Sachverständiger sein Gutachten gestützt hat, gehört zu den elementaren Verfahrensregeln, die das Rechtsstaatsprinzip in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gewährleistet (vgl. BVerfGE 91, 176, juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2000 - 1 BvR 2646/95 [juris Rn. 3]; Beschluss vom 30. August 2017 - 1 BvR 776/14 [juris Rn. 22]).

  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 7/21

    Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde, teilweise

    Zu den für einen fairen Prozess und einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten unerlässlichen Verfahrensregeln gehört, dass das Gericht die Richtigkeit bestrittener Tatsachen nicht ohne hinreichende Prüfung bejaht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2017 ‌- 1 BvR 776/14 -‌, Rn. 22, juris).
  • VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
    Eine verfassungsrechtliche Pflicht, jede - auch eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare gerichtliche - Entscheidung mit einer Begründung zu versehen, besteht nicht (vgl. BVerfG Beschl. v. 30.8.2017 - 1 BvR 776/14 - juris Rz. 27; Beschl. v. 28.2.1979 - 2 BvR 84/79 - BVerfGE 50, 287-90).
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